Watzmann Angler
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Watzmann Angler
An der Pfisterleiten 6
83471 Berchtesgaden
Inhaber Gabi Fries
Stand: 15.09.2006


1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Watzmann Angler (im weiteren Versender) und dem Besteller ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1. Der Vertrag zwischen dem Versender und dem Besteller kommt durch Übermittlung der Bestellung (Antrag) per E-Mail einerseits, und durch ausdrückliche Auftragsbestätigung des Versenders oder tatsächliche
Lieferung des Versenders (Annahme) andererseits zustande. Der Besteller ist, wenn nichts anderes vereinbart, einen Monat an seinen Antrag gebunden..
2.2. Nachträgliche Änderungen der bereits beim Versender eingegangenen Bestellung sind nur auf dem Kulanzweg möglich, wenn die Bestellung noch nicht versandfertig vorliegt.
3. Zahlungsbedingungen und Preise
3.1. Der Versender erhält für die aufgrund der konkreten Bestellung zu erbringenden Lieferungen und Leistungen die aus dem bei der Bestellung per E-Mail aus dem Internetangebot ersichtliche Vergütung. Druckfehler
bleiben bei allen Angaben, auch den Preisangaben vorbehalten; wird dem Versender insoweit ein Druckfehler bekannt, so wird er dem Besteller anbieten, die Ware statt dessen zum richtigen Preis abzunehmen (neuer
Antrag).
3.2. Die Vergütung ist im Inland zahlbar per Vorkasse durch Überweisung auf das Konto des Versenders Gabi Fries. Die Bezahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
3.3. Der Versand in das Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse. Warenverkehrsbescheinigungen für Mehrwertsteuererstattungen werden nicht ausgestellt.
4. Versand und Lieferung
4.1. Alle vom Versender genannten Liefer- oder Fertigstellungstermine sind unverbindliche Termine, es sei denn, dass ein Termin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird.
4.2. Ist die Nichteinhaltung eines ausnahmsweise verbindlichen Termins auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Versender nicht zu vertretende Umstände
zurückzuführen, so wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Versender bei Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
4.3. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 4.2 von mehr als einem Monat sind Versender und Besteller berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Waren vom Vertrag zurückzutreten. Bei
Nichteinhaltung des Liefertermins oder Verzögerungen aus anderen als den in Ziffer 4.2 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Besteller. Für den Rücktritt durch den Besteller gelten die
allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Besteller nach Ablauf eines Monats ab Bestellung Erfüllung innerhalb einer von ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens drei weiteren Wochen
verlangen kann. Der Besteller kann vom Vertrag nach Ablauf dieser Nachfrist durch schriftliche Benachrichtigung zurücktreten.
4.4. Folgende Versandkosten fallen an:
Inlandsversand und Versand nach Österreich bei einem bestellten Warenwert über 100,00 Euro:
Keine Versandkosten.
Inlandsversand und Versand nach Österreich bei einem bestellten Warenwert unter 100,00 Euro:
4,50 Euro.
Sperrgutzuschlag unabhängig vom Warenwert bei Paketen über 1,20m, d.h. bei allen Artikeln, die eine Transportlänge ab 1,20 m aufweisen, fallen 4,50 Euro Sperrgutzuschlag, wobei diese Beträge abhängig von den
Gebührensätzen der Paketdienstleister sind, auf die der Versender keinen Einfluss hat.
Sonstiger Auslandsversand auf Anfrage.
4.5. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich beim jeweiligen Transportunternehmen
(Post, UPS etc.) zu melden und schriftlich protokollieren zu lassen und den Versender hierüber zu informieren. Gleiches gilt für verdeckte Transportschäden, ab dem Zeitpunkt, in dem sie entdeckt werden. Geht der
Versender aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung seiner Ansprüche gegenüber einem Transportunternehmen, einer Versicherung oder
einem eigenen Lieferanten verlustig, so haftet der Besteller für sämtliche Folgen, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gewährleistung für Mängel, die bereits bei Gefahrübergang vorhanden sind, bleibt
unberührt.
4.6. Gerät der Besteller in Annahmeverzug, so ist der Versender berechtigt, den ihm entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen, wobei dem Besteller der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
5. Widerrufsrecht
5.1. Ist der Besteller Verbraucher, so kann er seine Bestellung bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Begründung widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des
bzw. der Artikel an die oben genannte Adresse von Watzmann Angler.
5.2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden bzw. auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind, sich aufgrund
ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung eignen oder schnell verderben können oder das Verfallsdatum Überschritten würde oder Audio- und Videoaufzeichnungen oder Software betreffen, sofern die gelieferten
Datenträger vom Besteller entsiegelt worden sind.
5.3. Bei Artikeln mit einem Warenwert bis 40,00 Euro hat der Besteller die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, bei Rücksendungen über diesem Wert übersenden wir Ihnen hierzu gerne einen
Free-Way-Aufkleber. Der Besteller hat zur Rücksendung ein übliches und anerkanntes Transportunternehmen bzw. Paketdienst (z.B. Deutsche Post AG) mit einem Standardpaket oder Päckchen zu beauftragen.
6. Haftungsbeschränkung
6.1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Versender nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Versenders
auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften beschränkt.
6.2. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung von Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Versenders.
7. Gewährleistung
7.1. Der Versender gewährleistet, dass Neuwaren zum Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen (Gefahrübergang) die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet
sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer
Betracht.
7.2. Die Gewährleistung umfasst keine Mängel, die durch gewöhnlichen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Besteller ohne Zustimmung des
Versenders die Kaufsache ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Besteller den vollen Nachweis führt, dass die Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht
worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Bei geringfügigen bestimmungsgemäßen Änderungen wird zunächst vermutet, dass sie nicht ursächlich für den Mangel sind und
die Mängelbeseitigung nicht erschweren.
7.2.1. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 02.06.2004 - VIII ZR 329/03 - in Sachen Beweislast für Sachmängel klargestellt, dass der Kunde für das Vorliegen eines Sachmangels auch in der 6-Monats-Frist
beweispflichtig bleibt. Das heißt: Der Verkäufer muss nur dann nachbessern bzw. eine neue Ware liefern, wenn dem Kunden der Nachweis gelingt, dass es sich tatsächlich um einen Produktmangel handelt oder er
nachweisen kann, dass er den Produktmangel nicht durch falsche Handhabung, Beschädigung oder Abnutzung selbst verursacht hat.
7.3. Offensichtliche Mängel hat der Besteller innerhalb von 10 Tagen beim Versender zu rügen, rechtzeitige Absendung genügt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist es erforderlich, dass der kaufmännische
Besteller seine nach 99, 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.
7.4. Die mangelhafte Ware sollte zur reibungslosen Bearbeitung zusammen mit einer möglichst genauen Beschreibung des Mangels und einem Kaufnachweis ordnungsgemäß verpackt, möglichst originalverpackt, an
den Versender zurückgeschickt werden. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Besteller verursachte Schäden wird vom Versender keine Haftung übernommen.
7.5. Der Versender ist für die Mangelbeseitigung nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist der Versender zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der
Lage, oder schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mindestens zweimal fehl oder ist die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung für den Besteller unzumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen (Minderung).
7.6. Der Versender wird bei als mangelhaft eingesandten Waren stets sofort Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ergreifen, z.B. die Ware an den Hersteller einschicken. Stellt sich heraus, dass die gerügten Mängel
nicht von der Gewährleistung umfasst, z.B. auf einen der Ausschlussgründe von Ziff. 7.2. zurückzuführen sind, so wird die Mängelbeseitigung dennoch gegen entsprechende Aufwandsentschädigung fortgesetzt, es sei
denn, der Besteller hat zuvor erklärt, die Mängelbeseitigung nur für den Gewährleistungsfall durchführen lassen zu wollen. Liegt eine solche Erklärung vor, so wird der Versender die Ware dem Besteller ohne
Mängelbehebung zurücksenden; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Bestellers hinsichtlich des unberechtigten Gewährleistungsanspruchs kann der Versender die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen
Aufwendungen ersetzt verlangen.
7.7. Angaben und Darstellungen im Internet oder in Werbematerial, die sich auf Aussehen, Leistungsfähigkeit, Erweiterungsmöglichkeiten und/oder auf verfügbares Zubehör eines Produkts beziehen, sind unverbindlich,
insbesondere nach dem die meisten Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
8. Sonstiges
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die
Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
8.2. Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist 83410 Laufen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
8.3. Es gilt deutsches Recht, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
9. Alle Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Zt. 19 %. Alle Preise sind freibleibend.
10. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

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